Sie suchen nach qualifizierten Fachkräften? Da sind Sie nicht allein!
Der Fachkräftemangel beschäftigt viele Unternehmen in Salzburg. Ob IT, Handwerk, Tourismus oder Pflege – überall wird nach Personal gesucht. Unternehmen suchen daher nicht nur innerhalb Österreichs und der EU, sondern auch am globalen Arbeitsmarkt nach geeigneten Fachkräften.
Um als Unternehmer:in die RWR-Karte zur Beschäftigung einer Person aus einem Drittstaat beantragen zu können, müssen Sie dieser ein verbindliches Jobangebot oder einen Arbeitsvertrag unterbreiten.
Um eine Person aus einem Drittstaat* einzustellen, müssen Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit ihr einen Aufenthaltstitel beantragen. Klingt kompliziert – ist es in vielen Fällen leider auch. Doch dafür gibt es uns! Unsere Expert:innen helfen Ihnen, wenn Sie jemanden Passenden aus einem Drittstaat gefunden haben.
Neue Regelungen vereinfachen Aufenthaltsbewilligung
Einer der vielen Aufenthaltstiteln ist die Rot-Weiß-Rot-Karte. Sie erlaubt Fachkräften aus Drittstaaten, in Österreich zu leben, als auch bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Was die RWR-Karte ist und welche Voraussetzungen Antragstellende erfüllen müssen, um diesen Aufenthaltstitel zu bekommen, erfahren Sie hier.
Zur RWR-Karte gibt es eine gute Nachricht für Arbeitgeber: Um Drittstaatsangehörige leichter einstellen zu können, wurde die RWR-Karte in einer Gesetzesnovelle, die seit 1. Oktober 2022 in Kraft ist, reformiert. Sie räumt große Hürden aus dem Weg, die in der Vergangenheit zu Herausforderungen führten.
Das ändert sich für Sie als Arbeitgeber:
- Das Mindestbruttogehalt liegt für alle Sonstigen Schlüsselkräfte bei monatlich 2.925 Euro. (früher galt für Fachkräfte ab 30 Jahren ein höheres Mindestgehalt)
- Studienabsolvent:innen müssen mindestens nach dem jeweiligen Kollektivvertrag bezahlt werden. (früher galt ein Mindestbruttogehalt von 2.551,50 Euro monatlich)
- Bei der neuen Unterkategorie der RWR-Karte für Stamm-Mitarbeiter:innen können Unternehmen im Tourismus und in der Landwirtschaft ihre bisherigen Stammsaisoniers unbefristet anstellen.
- Unternehmen können Anträge auch für die Familie der Fachkraft direkt bei der österreichischen Aufenthaltsbehörde stellen (früher war das nicht möglich).
Das ändert sich für Fachkräfte (und damit auch für Unternehmen):
- Sprachzertifikate sind 5 Jahre gültig (früher: 1 Jahr gültig).
- Berufserfahrung wird halbjährlich anerkannt (früher wurden nur ganzjährige Berufserfahrungen anerkannt).
- Es gibt zusätzliche Punkte für Englisch-Kenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist (früher gab es das nicht).
- Es ist kein Unterkunftsnachweis im Vorhinein mehr erforderlich. Die Fachkraft muss sich lediglich 3 Tage nach Anreise und jedenfalls vor Abholung des Aufenthaltstitels am Wohnsitz (Hauptwohnsitz) anmelden, sofern sie ohne Familie einwandert.
- Die RWR-Karte Plus für Familienangehörige ist so lang gültig wie die RWR-Karte der Fachkraft, nämlich im Idealfall 2 Jahre (früher in vielen Fällen: 1 Jahr gültig)
Ihre Ansprechpartner für Ihre Fragen zur RWR-Karte
Auf jeden Fall gibt es einiges zu beachten! Doch das soll kein Hindernisgrund für Sie sein, Fachkräfte aus der ganzen Welt anzustellen. Hier nochmals unser Appell: Wenden Sie sich an uns. Unsere Expert:innen wissen, welche Aufenthaltstitel für Ihre Fachkraft passend ist, welche Dokumente Sie brauchen, welche Voraussetzungen die Fachkraft erfüllen muss, welche Behörde zuständig ist und stehen Ihnen auch sonst mit Rat und Tat zur Seite.
Beachten Sie, dass Sie beim Antrag alle Dokumente vollständig bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Salzburg einreichen. Das garantiert eine schnelle Verfahrensdauer!
Zum Schluss noch ein kleiner Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Jobanzeigen auch immer auf Englisch parat zu haben. Auf der Jobbörse der ABA können Sie damit nach internationalen Fachkräften suchen.
Update:
Die Regierung hat angekündigt, weitere Erleichterungen für die RWR-Karte einzuführen. Wenn es soweit ist, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
*Drittstaaten sind Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union sind. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind zwar keine EU-Mitgliedsstaaten, haben aber bilaterale Verträge, die deren Staatsangehörige EU-Bürger:innen gleichstellen. Alle anderen Länder gelten als Drittstaaten, also zum Beispiel Australien, China, Nordmazedonien oder Südafrika.
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