Was ist FISA+?
Mit diesem Modell werden drei Bereiche gefördert:
- Internationale Service-Produktionen im Bereich Kino, TV & Streaming (FISA+)
- Österreichische TV- und Streaming-Produktionen (FISA+; TV in Abstimmung mit dem RTR)
- Österreichische Kinofilme (ÖFI+)
FISA+ ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) finanziert.
Für alle drei Bereiche gilt:
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt
- für einen Film oder eine einzelne Serienfolge (Episode): 5 Mio. Euro
- für eine Serie bzw. Serienstaffel: 7,5 Mio. Euro
Minimalausgaben, die in Österreich getätigt werden müssen:
- Fiktion: 150.000 Euro
- Dokumentation: 80.000 Euro
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und beträgt bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Herstellungskosten. Die Förderung kann durch den grünen Bonus um 5 Prozent und im Rahmen des Gender Gap Financing um 25.000 Euro erhöht werden.
Internationale Filme, Serien(-folgen) und Produktionsteile
Internationale Filme, Serien und Serienfolgen können hier gefördert werden, wenn sie zur Gänze oder in Teilen in Österreich realisiert werden. Das heißt, die Wertschöpfung wird in Österreich erbracht, aber die Voraussetzungen zur Erlangung einer Bescheinigung als österreichischer Film bzw. Serie werden nicht erfüllt. Förderungen für internationale Produktionen können grundsätzlich mit Förderungen anderer Institutionen kombiniert werden. Ausgeschlossen davon ist allerdings die Kumulation mit Förderungen aus Bundesmitteln.
Minimalausgaben in Österreich zusätzlich zu oben genannten Punkten:
- Animation, VFX, Musik, Postproduktion: 25.000 Euro
Alle Infos zu Internationale Filme, Serien(-folgen) und Produktionsteile
Österreichische Filme, Serien und Serienfolgen
Hier können österreichische, nicht im Auftrag von Mediendiensteanbieter:innen hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen im Bereich Streaming und TV gefördert werden. Das umfasst fiktionale und dokumentarische Formate sowie Virtual-Reality-Formate. Sie müssen die Voraussetzungen zur Erlangung einer Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie erfüllen.
Förderungen für österreichische Filme, Serien und Serienfolgen können mit Förderungen anderer Institutionen oder Gebietskörperschaften kombiniert werden. Die Summe aller Beihilfen für ein Projekt darf dabei die maximalen Beihilfenobergrenzen gemäß AGVO Artikel 54 nicht überschreiten. Eine Kumulierung mit Förderungen aus Bundesmitteln ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Filme, Serien und Serienfolgen im Rahmen des Exzellenzbonus.
Alle Infos zur Förderung österreichischer Filme, Serien und Serienfolgen
Österreichische Kinofilme
Die Produktion von österreichischen Kinofilmen wird durch ÖFI+ gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich (Firmenstandort innerhalb EU, EWR oder der Schweiz). Bei dieser Förderung kann ein Wertschöpfungsbonus erlangt werden.
Voraussetzungen für die Beantragung von ÖFI+ sind
- selektive Finanzierungszusage des Österreichischen Filminstituts oder einer anderen Förderstelle des Bundes oder der Länder oder
- Referenzmittel ÖFI von min. 100.000 Euro bei Spielfilmen und min. 50.000 Euro bei Dokumentarfilmen oder
- bei österreichischen oder majoritär österreichischen Projekten zumindest 30 Prozent des österreichischen Anteils gesichert
- bei minoritären Projekten zumindest 50 Prozent des nicht österreichischen Anteils gesichert.
Alle Infos zur Förderung österreichischer Kinofilme mit ÖFI+
Mögliche Boni
Grüner Bonus
Bei einer ökologisch nachhaltigen Produktionsweise kann die Förderung um 5 Prozent auf 35 Prozent erhöht werden. Die dafür definierten Kriterien sind in der Anlage 1: Grüner Bonus der Förderungsrichtlinien zu finden.
Gender Gap Financing
Wenn das eingereichte Filmprojekt einen definierten Zielwert an weiblichen Beschäftigten in Headdepartments erreicht, kann bei entsprechendem Finanzierungsbedarf ein Pauschalbetrag von 25.000 Euro zusätzlich erreicht werden. Nähere Informationen und Punktwerte sind in der Anlage 2 nachzulesen.
Exzellenbonus (nur für österreichische Produktionen)
Dieser Bonus ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Fernsehfonds Austria, der die Herstellung mit bis zu 10 Prozent der anerkannten Aufwendungen fördert. Voraussetzung um die Bewerbung für den Exzellenzbonus ist eine 30-Prozent-Beteiligung einer oder mehrerer TV-Anstalten am Projekt. Nötig ist außerdem eine positive Förderentscheidung der aws sowie die Erfüllung von mindestens 4 Kriterien aus den dementsprechenden Richtlinien (Punkt 7.2.)
Wertschöpfungsbonus
Bei internationalen Koproduktionen, die unter ÖFI+ gefördert werden, kann ein Wertschöpfungsbonus beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Mittelzufluss von mindestens 100.000 Euro in Österreich zusätzliche Wertschöpfung auslöst; dieser Mittelzufluss kann mit insgesamt bis zu 55 Prozent (5 Prozent Grüner Bonus) bezuschusst werden.
Keine Filme ohne Filmförderung – Interview mit Adrian Goiginger
Weitere Förderungen
Weitere Förderungen in diesem Themenbereichen finden Sie auch bei Film in Austria (genauso wie weiterführende Infos zu obengenannten Förderungen). Wenn Sie ein Filmprojekt in Salzburg anstreben, kommt auch die Förderung des Landes Salzburg in Frage.
Für all diese Förderungen sind Fristen zu beachten, mögliche Kombinationen und Vieles mehr. Lassen Sie sich beraten!
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