Die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen* ist mit einigen Voraussetzungen verbunden. Das Wichtigste: Suchen Sie sich zuallererst einen Job. Haben Sie eine Bestätigung einer Firma, dass sie Sie einstellen wollen, können Sie sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber an den Antrag machen, den Sie für die Einreise und Arbeitsaufnahme brauchen.
Um in Österreich wohnen und arbeiten zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Beschäftigungserlaubnis. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die relevantesten sind die Rot-Weiß-Rot – Karte (RWR-Karte) und die Blaue Karte EU. Beide sind kombinierte Aufenthaltstitel und erlauben Ihnen sowohl, in Österreich zu leben, als auch bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten.
Welche Karte Sie beantragen müssen, müssen Sie nicht allein herausfinden. Wenn Sie ein Jobangebot in Österreich haben, wenden Sie sich an uns!
Die Rot-Weiß-Rot – Karte basiert auf nationalen Gesetzen, die Blaue Karte EU auf der EU-Gesetzgebung. Welche Karte für die Einwandernden die passende ist, ist gar nicht so leicht zu erkennen. Sie haben verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Bei der Blauen Karte EU braucht man beispielsweise ein höheres Gehalt als bei der RWR-Karte, dafür aber keinen Sprachnachweis (Infos zur Blauen Karten finden Sie auch auf der Website der ABA).
Was Sie für die RWR-Karte erfüllen müssen
Für die meisten Drittstaatsangehörige kommt die RWR-Karte in Frage. Für die RWR-Karte können sie einen von verschiedenen Subtypen beantragen:
- Mangelberufe: Wenn Sie in der IT, in der Medizin, im Handwerk, in der Gastronomie, in der Pflege oder im Maschinenbau tätig sind und in diesem Bereich eine anerkannte Ausbildung haben, ist es gut möglich, dass Sie einen Mangelberuf ausüben. Alle Mangelberufe finden Sie hier.
- Besonders Hochqualifizierte: Für Fachkräfte mit besonderen Qualifikationen
- Studienabsolvent:innen: Für Drittstaatsangehörige, die in den letzten 12 Monaten ein Hochschul-Studium in Österreich abgeschlossen und ein Jobangebot haben, das ein abgeschlossenes Studium verlangt.
- Stamm-Mitarbeitende: Diese Karte richtet sich an Personen, die bereits mindestens 2 Jahre als registrierte Stammsaisoniers in Österreich beschäftigt waren und nun ein unbefristetes Jobangebot in Tourismus und Landwirtschaft haben
- Sonstige Schlüsselkräfte: Darunter fallen in der Regel jene Berufe, die keine Mangelberufe sind.
Je nachdem, in welche Kategorie Antragstellende fallen, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die sie erfüllen müssen. Faktoren, die eine Rolle spielen, sind:
- Hat die Person eine Ausbildung in dem Beruf, den sie ausüben soll?
- Wieviel Berufserfahrung hat die Person?
- Ist das Mindestgehalt, das gesetzlich vorgeschrieben ist, erfüllt?
- Welchen Beruf übt die Person aus? Ist es ein gesetzlich definierter Mangelberuf?
- Wie gut sind die Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse der Person?
- Wie alt ist die Person?
- In welcher familiären Situation befindet sich die Person?
- Wo lebt die Person aktuell?
Mit einem Punktesystem wird für die meisten Subtypen bewertet, ob die antragstellende Person eine RWR-Karte zugesprochen bekommt.
Zum Beispiel: Eine albanische Staatsangehörige bekommt 30 Punkte für ein Studium, 15 Punkte, da sie unter 30 Jahre alt ist und 10 Punkte für ihre Deutschkenntnisse – damit hätte sie die Mindestanzahl an Punkten für die RWR-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte schon erreicht.
Familienmitglieder können mit der RWR-Karte Plus ebenfalls in Österreich leben und arbeiten. Anders als die Fachkraft sind Familienangehörige nicht an einen Arbeitgeber gebunden, sondern haben freien Arbeitsmarktzugang.
Neue Regelungen vereinfachen Aufenthaltsbewilligung
Eine Gesetzesnovelle, die mit 1. Oktober 2022 in Kraft trat, erleichtert die Antragstellung. Sie räumt große Hürden aus dem Weg, die in der Vergangenheit dazu führten, dass Antragstellende keinen Aufenthaltstitel bekamen. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Sprachzertifikate sind 5 Jahre gültig (früher: 1 Jahr gültig)
- Berufserfahrung wird halbjährlich anerkannt (früher wurden nur ganzjährige Berufserfahrungen anerkannt)
- Es gibt zusätzliche Punkte für Englisch-Kenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist (früher gab es das nicht)
- Es ist kein Unterkunftsnachweis im Vorhinein mehr erforderlich. Die Fachkraft muss sich lediglich 3 Tage nach Anreise und jedenfalls vor Abholung des Aufenthaltstitels am Wohnsitz (Hauptwohnsitz) anmelden, sofern sie ohne Familie einwandert
- Unternehmen können Anträge auch für Familie der Fachkraft direkt bei der österreichischen Aufenthaltsbehörde stellen (früher war das nicht möglich)
- Die RWR-Karte Plus für Familienangehörige ist so lang gültig wie RWR Karte/Blaue Karte EU der Fachkraft, nämlich im Idealfall 2 Jahre (früher in vielen Fällen: 1 Jahr gültig)
Willkommen in Salzburg
Auf jeden Fall gibt es einiges zu beachten! Doch das soll kein Hindernisgrund für Sie sein, nach Salzburg zu kommen. Hier nochmals unser Appell: Wenden Sie sich an uns. Unsere Expert:innen wissen, welcher Aufenthaltstitel der passende für Sie ist, welche Dokumente Sie brauchen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Behörde zuständig ist, und stehen Ihnen auch sonst mit Rat und Tat zur Seite. Lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig.
Wir unterstützen Sie, bis wir dann sagen können: Willkommen in Salzburg!
*Drittstaaten sind Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union sind. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind zwar keine EU-Mitgliedsstaaten, haben aber bilaterale Verträge, die deren Staatsangehörige EU-Bürger:innen gleichstellen. Alle anderen Länder gelten als Drittstaaten, also zum Beispiel Australien, China, Nordmazedonien oder Südafrika.
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